Inhaltsbereich: Wasser / Abwasser
Wasserversorgung
Wasserqualität
Französische Gesamthärte 20°-25°
Leitfähigkeit 445
ph Wert 8.0
Grundgebühr
Für alle an die Wasserversorgung angeschlossenen Liegenschaften wird eine jährlich wiederkehrende Bereitstellungs- und Beanspruchungsgebühr erhoben. Massgebend ist der Frischwasserverbrauch in m3 pro Jahr. Die Gemeindeversammlung legt den Gebührenansatz in einem separaten Tarif fest.
Die Grundgebühr wird am Jahresende anhand der Zählerablesung für das abgelaufene Jahr in Rechnung gestellt.
Mengengebühr
Für den Frischwasserverbrauch wird eine periodisch zu leistende Gebühr pro m3 gemäss Wasserzähler erhoben.
Die Gemeindeversammlung legt den Gebührenansatz in einem separaten Tarif fest.
Zeigt ein Wasserzähler den Wasserverbrauch offensichtlich unrichtig an oder bleibt er stehen, wird das seit der letzten Ablesung bezogene Wasser nach dem Verbrauch im gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres bestimmt, wobei Änderungen im Wasserbedarf zu berücksichtigen sind.
Die Mengengebühr wird nach den Weisungen des Gemeinderates den Hauseigentümern, bei Stockwerkeigentum der Verwaltung in Rechnung gestellt. Sie ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins nach dem beim Kanton geltenden Prozentsatz verrechnet. Der Gemeinde steht ein gesetzliches Pfandrecht gem. Art. 131 EG zum ZGB zu.
Gebührentarif Wasserversorgung (Neues Fenster)PDF, 18.86 KByte
Abwasserentsorgung
Grundgebühr
Für alle an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Liegenschaften wird eine jährlich wiederkehrende Bereitstellungs- und Beanspruchungsgebühr erhoben. Massgebend ist der Frischwasserverbrauch in m3 pro Jahr. Die Gemeindeversammlung legt den Gebührenansatz in einem separaten Tarif fest.
Die Grundgebühr wird am Jahresende anhand der Zählerablesung für das abgelaufene Jahr in Rechnung gestellt.
Mengengebühr
Für alle an die Gemeindekanalisation angeschlossenen Liegenschaften wird jährlich eine Mengengebühr nach dem Frischwasserverbrauch gemäss Wasserzähler erhoben. Nach dem ersten Semester wird eine Akontorechnung gestellt.
Der Gemeinderat kann den Gebührenansatz periodisch anpassen.
Zeigt ein Wasserzähler den Wasserverbrauch offensichtlich unrichtig an oder ist er stehen geblieben, wird das seit der letzten Ablesung bezogene Wasser nach dem Verbrauch im gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres bestimmt, wobei Änderungen im Wasserbedarf zu berücksichtigen sind.
Liegenschaften und Betriebe, die das Wasser gratis oder nicht durch die Gemeindewasserversorgung beziehen, sind verpflichtet, einen durch die Gemeinde gegen Mietgebühr zu liefernden Wasserzähler auf eigene Rechnung einbauen zu lassen.
Die Mengengebühr wird nach den Weisungen des Gemeinderates zusammen mit dem Frischwasserverbrauch den Hauseigentümern, bei Stockwerkeigentum der Verwaltung in Rechnung gestellt. Sie ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins nachdem beim Kanton geltenden Prozentsatz verrechnet. Der Gemeinde steht ein gesetzliches Pfandrecht gem. Art. 131 EG zum ZGB zu.
Gebührentarif Abwasserentsorgung (Neues Fenster)PDF, 18.86 KByte

