Inhaltsbereich: Alimentenbevorschussung
Grundsatz
Der Anspruch auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder besteht längstens bis zum 25. Altersjahr, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht regelmässig nachkommen und die Anspruchsberchtigung gemäss Art. 4 der grossrätlichen Verordnung erfüllt ist.
Wie gehen Sie vor?
Für unterhaltsberechtigte Kinder mit Wohnsitz in Thusis ist das Sozialamt der Gemeinde Thusis zu kontaktieren.

