Inhaltsbereich: Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Meldefrist
Neuanmeldungen und Anträge für eine Neuberechnung müssen bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Die Formulare können bei der AHV-Zweigstelle während den Öffnungszeiten bezogen werden, oder auf der Website der SVA Graubünden heruntergeladen werden.
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www.sva.gr.ch(Neues Fenster)
Auskünfte
Bei Fragen steht Ihnen die AHV- Zweigstelle oder die SVA gerne zur Verfügung.

