Inhaltsbereich: Obligatorische Schiesspflicht
Nach Art. 63 des Militärgesetzes, SR 510.10) sind im Jahre 2011 schiesspflichtig:
- Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten des Jahrganges 1977 und jüngere, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, und ihre Gesamtdienstleitungspflicht nicht erfüllt haben.
- Subalternoffiziere (Lt/Oblt) des Jahrganges 1977 und jüngere, welche Truppengattungen und Dienstzweigen angehören, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind. Subalternoffiziere können die Schiesspflicht auch mit der Pistole erfüllen
- Die Schiesspflicht muss bis am 31. August 2011 in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Nach dem 31. August 2011 geschossene Programme werden nicht anerkannt.
Schiessdaten
Das Bundesprogramm 300 m kann an folgenden Tagen auf der Schiessanlage Rheinau geschossen werden:
| Sa 14. Mai 2011 | Bundesprogramm 300 m | 14:00 - 17:00 Uhr |
| Sa 27. August 2011 | Bundesprogramm 300 m (ohne Pistole) | 09:30 - 11:30 Uhr |
| Sa 27. August 2011 | Bundesprogramm 300 m (mit Pistole) | 14:00 - 16:00 Uhr |
Zur Erfüllung der Schiesspflicht haben Sie unbedingt mitzubringen:
- die schriftlich erhaltene Aufforderung mit den Klebeetiketten
- das Dienstbüchlein
- das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis
- die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- den persönlichen Gehörschutz
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Nachschiesskurs
Der Nachschiesskurs findet am Samstag, 05. November 2011, ab 08:30 - 11:30 Uhr in der städtischen Schiessanlage Rossboden in Chur statt. Es wird kein Marschbefehl zugestellt.

