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Inhaltsbereich: Obligatorische Schiesspflicht

Nach Art. 63 des Militärgesetzes, SR 510.10) sind im Jahre 2011 schiesspflichtig:
 

  • Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten des Jahrganges 1977 und jüngere, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, und ihre Gesamtdienstleitungspflicht nicht erfüllt haben.
  • Subalternoffiziere (Lt/Oblt) des Jahrganges 1977 und jüngere, welche Truppengattungen und Dienstzweigen angehören, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind. Subalternoffiziere können die Schiesspflicht auch mit der Pistole erfüllen
  • Die Schiesspflicht muss bis am 31. August 2011 in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Nach dem 31. August 2011 geschossene Programme werden nicht anerkannt.

Schiessdaten

Das Bundesprogramm 300 m kann an folgenden Tagen auf der Schiessanlage Rheinau geschossen werden:

Sa 14. Mai 2011 Bundesprogramm 300 m 14:00 - 17:00 Uhr
Sa 27. August 2011 Bundesprogramm 300 m (ohne Pistole) 09:30 - 11:30 Uhr
Sa 27. August 2011 Bundesprogramm 300 m (mit Pistole) 14:00 - 16:00 Uhr

Zur Erfüllung der Schiesspflicht haben Sie unbedingt mitzubringen:

  • die schriftlich erhaltene Aufforderung mit den Klebeetiketten
  • das Dienstbüchlein
  • das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis
  • die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • den persönlichen Gehörschutz

Mehr Informationen zum Schiesswesen

Nachschiesskurs

Der Nachschiesskurs findet am Samstag, 05. November 2011, ab 08:30 - 11:30 Uhr in der städtischen Schiessanlage Rossboden in Chur statt. Es wird kein Marschbefehl zugestellt.

Volltextsuche

 

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch
09:30 - 11:30 Uhr
14:30 - 18:30 Uhr
Freitag
09:30 - 11:30 Uhr
14:30 - 17:00 Uhr

Veranstaltungen




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