Inhaltsbereich: Militär
Einwohnerkontrolle
Rathaus
Untere Gasse 1
7430 Thusis
Tel. +41 (0)81 650 09 30
Fax +41 (0)81 650 09 48
Ihre Ansprechpartnerin
Claudine Dönz
Verwaltungsangestellte Teilzeit
1. Stock, Büro 101
E-Mail: c.doenz (at) thusis.ch
Aufgabenbereiche
- Militärische Auskünfte
- Obligatorische Schiesspflicht
Links
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Amt für Militär und Zivilschutz(Neues Fenster)
Militärische Auskünfte
Der Sektionschef ist Ansprechpartner für den Wehrpflichtigen für alle dienstlichen und ausserdienstlichen Belange. Er vermittelt als Vertrauensperson der Militärbehörde einerseits und der Wehrpflichtigen andererseits den Verkehr zwischen den Organen der Militärverwaltung und den Angehörigen seiner Sektion.
Der Sektionschef gibt Ihnen Auskunft über Anliegen betreffend:
- An- Abmeldung
- einem allfälligen Auslandurlaub
- Schiesspflicht
Meldepflicht
Militärisch Meldepflichtige haben sich bei Zuzug, Wegzug oder Adressänderungen innerhalb der Gemeinde, bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Aufgebot
Das Aufgebotsplakat für die Dienstleistungen kann im Anschlagkasten beim Gemeindehaus oder unter folgendem Link eingesehen werden:
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www.vbs.admin.ch(Neues Fenster)
Dienstverschiebungsgesuch
Verschiebungsgesuche für WKs sind schriftlich an das Amt für Militär und Zivilschutz, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur einzureichen.
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www.amz.gr.ch(Neues Fenster)
Auslandurlaub
Militärisch Meldepflichtige, die sich ins Ausland begeben, haben folgendes zu beachten:
Auslandaufenthalte bis höchstens 12 Monate
In diesem Fall benötigen Meldepflichtige keinen Auslandurlaub, und sie melden sich beim Sektionschef auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten:
- Sie sorgen für die Verbindung mit dem Sektionschef, indem Sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
- Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen.
- Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten
- Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub.
- Das Gesuch für Auslandurlaub ist beim Amt für Militär und Zivilschutz rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - einzureichen.

