Inhaltsbereich: Feuerwehr - Entschuldigung
Entschuldigungen für nicht besuchte Übungen und Einsätze sind innert 3 Tagen schriftlich und begründet beim Kommandanten anzubringen, bei Ortsabwesenheit innert 3 Tagen nach der Rückkehr. Über Entschuldigungen entscheidet der Kommandant. Als Entschuldigungen gelten nach Art. 35 der Feuerwehrverordnung folgende Gründe:
- Krankheit
- schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie
- Militär- oder Zivilschutzdienst.
Über weitere triftige Gründe entscheidet die Feuerwehrkommission
♦ Online-Formular Entschuldigung Feuerwehr

