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Inhaltsbereich: Feuerwehr - Entschuldigung

Entschuldigungen für nicht besuchte Übungen und Einsätze sind innert 3 Tagen schriftlich und begründet beim Kommandanten anzubringen, bei Ortsabwesenheit innert 3 Tagen nach der Rückkehr. Über Entschuldigungen entscheidet der Kommandant. Als Entschuldigungen gelten nach Art. 35 der Feuerwehrverordnung folgende Gründe:

  • Krankheit
  • schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • Militär- oder Zivilschutzdienst.

Über weitere triftige Gründe entscheidet die Feuerwehrkommission


Online-Formular Entschuldigung Feuerwehr


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