Inhaltsbereich: Schweizer Pass und Identitätskarte
Antragsverfahren Identitätskarte und Pass
Antragsverfahren Identitätskarte
Für die Beantragung von Identitätskarten ohne Kombination mit einem Pass, das Inkasso und die Rechnungstellung an die Gemeinden gilt das bisheirge Verfahren unverändert weiter. Die Gesuchstellenden melden sich auf der Einwohnerkontrolle des Wohnortes und die bisherigen Antragsformulare werden ausgefüllt. Kinder ab 7 Jahren müssen persönlich am Schalter erscheinen. Minderjährige oder bevormundete Personen müssen einen gesetzlichen Vertreter mitbringen. Für Minderjährige und Kinder reicht in der Regel die Unterschrift eines Elternteils. Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern muss die Frage der elterlichen Sorge abgeklärt werden. Leben Sie getrennt vom anderen Elternteil und ist Ihnen die elterliche Sorge zugesprochen, müssen Sie das Sorgerecht mittels einer Urkunde nachweisen können.
Antragsverfahren Pass
Ein Pass 2010 oder ein sogenanntes Kombiangebot (Pass 2010 zusammen mit einer Identitätskarte) kann nur noch über ein Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch bei einem der beiden Ausweiszentren in Graubünden einen Antrag stellen und einen Termin buchen bzw. vereinbaren. Eine Antragstellung ist grundsätzlich nur im Wohnsitzkanton zulässig. An diesem Termin haben die Gesuchstellenden persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen.
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7 / Postfach 61
7001 Chur
Telefon 081 257 52 20
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Notwendige Unterlagen für ID-Antrag
- alte Identitätskarte
- bei Verlust oder Diebstahl des alten Ausweises eine Verlustanzeige der Kantonspolizei
- 1 neues Passfoto (Das Bild muss bestimmten Vorschriften entsprechen)
Notwendige Unterlagen für Passantrag
Die Gesuchstellenden haben bei ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbescheinigung, Steuerveranlagung, etc.). Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.
Keine eigenen Fotos für Pässe
Im Kanton Graubünden ist das Verwenden von eigenen Fotos im neuen Verfahren für den Pass 2010 nicht möglich. Die Gesuchstellenden müssen darum keine Fotos herstellen lassen und müssen auch keine Fotos mitbringen. Die Fotos werden ausschliesslich direkt vor Ort in den Ausweiszentren gemacht.
Wie lange dauert die Anfertigung
Identitätskarte: max. 15 Arbeitstage ab Beantragung
Pass 2010 (biometrischer Pass): ca. 15 - 30 Arbeitstage ab Beantragung
Wie lange sind die Ausweise gültig?
| Identitätskarte: | Pass 2010: |
| Erwachsene: 10 Jahre Kinder unter 18 Jahre: 5 Jahre |
Erwachsene: 10 Jahre Kinder unter 18 Jahre: 5 Jahre |
Was sind die Kosten?
| Preise | ID | Pass 10 | Kombipass 03 + ID | prov. Pass |
| Erwachsene | CHF 70 | CHF 140 | CHF 148 | CHF 100 |
| Kinder | CHF 35 | CHF 60 | CHF 68 | CHF 100 |
Die Preise verstehen sich inkl. Einschreibgebühr der Post Fr. 5.- pro Ausweis. Die Gebühren für die Ausweise sind jeweils bar am Schalter der Einwohnerkontrolle bzw. des Erfassungszentrums zu begleichen. Es werden keine Rechnungen gestellt. Die Ausweise werden Ihnen direkt von der Herstellerfirma per Einschreiben zugestellt.
Wer braucht einen biometrischen Pass?
Für eine Visumsfreie Reise in oder durch die USA brauchen Sie einen Biometrischen Pass. Falls Sie noch einen Pass 03 besitzen, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, berechtigt dieser zur Visumsfreien Reise in die USA.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.admin.ch
Was ist zu tun wenn dringend ein neuer Ausweis benötigt wird?
Es besteht die Möglichkeit einen provisorischen Pass zu erhalten. Dieser wird nur im Ausweiszentrum Chur ausgestellt. Im regionalen Ausweiszentrum Zernez und am Schalter der Einwohnerkontrolle können weder provisorische Pässe beantragt werden noch ausgestellt werden. Gesuchstellende haben sich direkt an das Ausweiszentrum Chur zu wenden.
Beachten Sie:
Seit dem 1. Juli 2009 akzeptiert die USA den aktuellen provisorischen Schweizer Pass ohne Datenchip nur noch mit einem Visum. Die Regelung gilt für Reisende mit provisorischem Pass aus allen Ländern, die wie die Schweiz am Visa-Waiver-Programm der USA teilnehmen.
Was ist sonst noch zu beachten?
- alte Pässe oder Identitätskarten werden nicht mehr verlängert.
- Kinder können nicht mehr in den Pässen der Eltern eingetragen werden.
- Es werden keine Not-Identitätskarten mehr ausgestellt.
Weitere Informationen
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Bundesamt für Polizei(Neues Fenster)
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Schweizer Pass und Identitätskarte(Neues Fenster)
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Fotomustertafel (PDF)(Neues Fenster)
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Reisehinweise(Neues Fenster)

