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Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
Kanzlei

Steuer­amt

Ihre Ansprechpartner

Mona Keller, Abteilungsleiterin
Brigitte Joos, Inkasso

Kennzahlen und Informationen

– Steuerfuss 115 % der Kantonssteuer
– Liegenschaftssteuern 1.5 ‰
– Handänderungssteuer 2 %

Die Steuerberechnung erfolgt progressiv. Mithilfe des Links «Online-Steuerrechner» kann die Einkommens- und Vermögenssteuer berechnet werden.

Dienstleistungen / Zuständigkeiten

– Handänderungssteuern
– Liegenschaftssteuern
– Mutationen im Steuerregister
– Mutationen im Quellensteuerregister

Abgabe der Steuererklärung

Steuererklärungen senden Sie bitte direkt an:

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
Verarbeitungszentrum 1 / KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Kontakte

Unselbstständig Erwerbende
René Buchli, Steuerkommissär
T 081 257 33 97

Selbstständig Erwerbende
Luis Roner, Steuerkommissär
T 081 257 34 01

Quellensteuer
Corsin Jörg
T 081 257 34 55

– Fragen zu Deklarationen in der Steuererklärung
– Fragen zu Ihrer Steuerveranlagung
– Quellensteuerabrechnungen
– Steuerbescheinigungen
– Spezialsteuern
– Zahlungserleichterungen

Fristverlängerung

Für die Einreichung der Steuererklärung gelten folgende Fristen:

31. März für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
30. September für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).

Ein Gesuch zur Erstreckung der Einreichungsfrist kann via Formular eingereicht werden:

Zahlungserleichterung

Gesuche für die Begleichung der Gemeindesteuer in Raten oder mit einer Stundung sind schriftlich dem Gemeindesteueramt an steueramt@thusis.ch einzureichen. (steueramt@thusis.ch).
Für allfällige Zahlungserleichterungen der Kantons- und Bundessteuern wenden Sie sich bitte direkt via Link, per Mail an rechnungswesen@stv.gr.ch oder per Post an die kantonale Steuerverwaltung Graubünden oder.

Änderung der provisorischen Steuerrechnung

Die letzte definitive Veranlagungsverfügung gilt als Grundlage für die provisorischen Steuerrechnungen. Ihr Einkommen oder Vermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr massiv verändert? Teilen Sie uns Ihre gewünschten Änderungen bis Ende November mit und Ihre provisorische Steuerrechnung, welche Sie jeweils im Januar erhalten, wird angepasst. Provisorische Steuerrechnungen mit Beträgen unter CHF 300.00 werden aufgeschoben und erst bei Vorliegen der definitiven Veranlagung fakturiert.

Kirchenaustritt

Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen müssen direkt der jeweiligen Kirchgemeinde zugestellt werden. Diese meldet die Mutation umgehend den Einwohnerdiensten, welche den Wechsel direkt dem Steueramt weiterleiten. Ausschlaggebend ist die Konfession per 31. Dezember.